Was sich durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ändert, welche wichtigsten Neurungen gibt es?
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das in März 2020 in Kraft getreten ist, reagierte Bundesregierung auf den zunehmenden Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Laut einer IW-Studie aus 2022 konnten bundesweit mehr als 630.000 Stellen aufgrund fehlender geeigneter Fachkräfte nicht besetzt werden.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht qualifizierten Fachkräften vor allem aus dem Nicht-EU-Ausland unabhängig von ihrer Nationalität eine Beschäftigung in Deutschland zu suchen. Die beschleunigte Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Förderung des Integrationsprozesses gehören zu zentralen Elementen dieser Gesetzesinitiative.
Mit dem 12. Oktober 2022 Maßnahmenpaket wurde der nächste Schritt gemacht, um Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung zu unterstützen. Die wesentliche Gesetzesregelung ist die sogenannte Chancenkarte, die ab Juni 2024 gilt. Mit dieser sollen Interessierte aus Nicht-EU-Staaten für zunächst ein Jahr nach Deutschland einreisen können, um sich hier eine Arbeitsstelle zu suchen.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erleichterung im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit. Diese muss nicht zwingend mit dem erworbenen Abschluss übereinstimmen. Fachkräfte können damit jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Beispielsweise kann eine als Elektroanlagenmonteur anerkannte Fachkraft auch im Bereich Industriemontage als Fachkraft beschäftigt werden.
Ein weiterer Meilenstein in der Arbeitsmigration ist die Einführung der sog. Chancenkarte. Es handelt sich um ein Visum, das es Nicht-EU-Ausländern ermöglicht, sich unter vereinfachten Bedingungen bis zu einem Jahr lang in Deutschland aufzuhalten und nach Arbeit zu suchen.