Was sich durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ändert, welche wichtigsten Neurungen gibt es?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das in März 2020 in Kraft getreten ist, reagierte Bundesregierung auf den zunehmenden Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Laut einer IW-Studie aus 2022 konnten bundesweit mehr als 630.000 Stellen aufgrund fehlender geeigneter Fachkräfte nicht besetzt werden.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht qualifizierten Fachkräften vor allem aus dem Nicht-EU-Ausland unabhängig von ihrer Nationalität eine Beschäftigung in Deutschland zu suchen. Die beschleunigte Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Förderung des Integrationsprozesses gehören zu zentralen Elementen dieser Gesetzesinitiative.

Mit dem 12. Oktober 2022 Maßnahmenpaket wurde der nächste Schritt gemacht, um Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung zu unterstützen. Die wesentliche Gesetzesregelung ist die sogenannte Chancenkarte, die ab Juni 2024 gilt. Mit dieser sollen Interessierte aus Nicht-EU-Staaten für zunächst ein Jahr nach Deutschland einreisen können, um sich hier eine Arbeitsstelle zu suchen.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erleichterung im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit. Diese muss nicht zwingend mit dem erworbenen Abschluss übereinstimmen. Fachkräfte können damit jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Beispielsweise kann eine als Elektroanlagenmonteur anerkannte Fachkraft auch im Bereich Industriemontage als Fachkraft beschäftigt werden.

Ein weiterer Meilenstein in der Arbeitsmigration ist die Einführung der sog. Chancenkarte. Es handelt sich um ein Visum, das es Nicht-EU-Ausländern ermöglicht, sich unter vereinfachten Bedingungen bis zu einem Jahr lang in Deutschland aufzuhalten und nach Arbeit zu suchen.

Die Chancenkarte ermöglicht:

Arbeitsplatzsuche:
Der Hauptzweck des Aufenthalts mit der Chancenkarte ist die Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er aktiv auf Jobsuche ist und sich bemüht, eine geeignete Stelle zu finden.
Begrenzte Arbeitsaufnahme:
Die Chancenkarte berechtigt den Inhaber zur Arbeitsaufnahme von maximal 80 Stunden pro Monat. Dies entspricht in der Regel einem monatlichen Netto-Einkommen von mindestens 1000,- EUR oder mehr.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung der Chancenkarte sind:

Hochschulabschluss:
Der Antragsteller muss über einen anerkannten Hochschulabschluss verfügen.
Sicherung des Lebensunterhalts:
Der Antragsteller muss nachweisen können, dass er seinen Lebensunterhalt in Deutschland sicherstellen kann. Dies kann durch Eigenmittel, eine Bürgschaft eines in Deutschland ansässigen Bürgen oder Arbeitsaufnahme über 80 Stunden im Monat erfolgen.
Gesundheitsversicherung:
Der Antragsteller muss über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen, um seinen Gesundheitsschutz während des Aufenthalts in Deutschland zu gewährleisten.
Berufsausbildung:
Für Fachkräfte mit Berufsausbildung wurde ein Punktesystem eingeführt. Für Erteilung von Chancenkarte müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden:
4 Punkte werden vergeben für einen ausländischen Berufsabschluss, der in Deutschland anerkannt ist.
3 Punkte werden vergeben für: nachgewiesene Berufserfahrung über mindestens 5 Jahre oder "gute deutsche Sprachkenntnisse". (B2 Niveau)
2 Punkte werden vergeben für: "ausreichende Deutschkenntnisse" (B1-Niveau) oder zweijährige Berufserfahrung oder wenn das Alter von 35 Jahren noch nicht erreicht wurde.
1 Punkt werden vergeben für:
ausreichende Deutschkenntnisse" (B1-Niveau) oder
einen vorangegangenen Aufenthalt in Deutschland (mindestens sechs Monate in den vergangenen fünf Jahren) oder
wenn das Alter zwischen 35 und 40 Jahren liegt oder
Englisch-Kenntnissen (C1-Niveau) oder
eine Ausbildung in einem der Engpassberufe ist sowie wenn der/die Partner*in Kriterien für die Chancenkarte erfüllt.